Kommunale Bildungsgspolitik. Strukturen und Entwicklungstrends.
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DE
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Duisburg
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1864-0486
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EDOC
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Zusammenfassung
Bildungspolitik ist im deutschen föderalen System vorrangig als Aufgabe der Länder definiert; die Kommunen unterhalten als Schulträger ein Schulverwaltungsamt und sind traditionell vor allem für die sog. äußeren Schulangelegenheiten (Räume und Sachausstattung) zuständig; die sog. inneren Schulangelegenheiten (Lerninhalte und Personal) sind Sache der Länder und werden durch die staatliche Schulaufsicht gesteuert. In den letzten Jahren jedoch streben viele Kommunen eine Erweiterung ihrer bildungspolitischen Funktionen an, verbunden mit Stichworten wie "kommunale Bildungspolitik", "lokale Bildungslandschaft" oder "regionales Bildungsnetzwerk". Anhand der Beispiel von Duisburg und Düsseldorf wird diese neue Entwicklung untersucht.
Beschreibung
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Seiten
12 S.
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IAQ-Report; 2011-4