Der neue Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen.
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1986
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IRB: Z 161
BBR: Z 151
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Zusammenfassung
Bei der Verkehrsplanung macht sich der Zielkonflikt zwischen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Schutz der Umwelt immer stärker bemerkbar. Er wirkt sich besonders deutlich beim Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus. Der zuerst 1970 aufgestellte Bedarfsplan musste 1975, 1979 und 1981 geändert werden. Zu berücksichtigen war: Umweltschutz, Zunahme des Verkehrs, Zustand der Straßen und vor allem Haushaltsmittel. Das Verfahren der Überprüfung des Bedarfsplanes für das Netz der Bundesfernstraßen nach dem Stand 1985 ist in einr Tabelle dargestellt. Der neue Bedarfsplan unterscheidet zwei Dringlichkeitsstufen, vordringlicher Bedarf (Überhang 18,3 Mrd. und neue Planungen 20,9 Mrd.) und zweitens Planungen 40,9 Mrd. DM. Die Verteilung des vordringlichen Bedarfs auf die einzelnen Länder ist in einer Tabelle angegeben. Nach langwierigen parlamentarischen Beratungen wurde der neue Bedarfsplan am 21.2.1986 vom Bundesrat beschlossen. Er enthält 2.058 Maßnahmen mit einer Aufteilung auf die beiden Dringlichkeitsstufen, auf Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen nach Ländern und Kosten. (-z-)
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Straße + Autobahn, Bonn 37(1986), Nr.6, S.231-238, Abb.;Tab.;Lit.