Das Spannungsverhältnis zwischen der Religionsfreiheit und der staatlichen Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst.

Schüling
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Schüling

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Münster

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ZLB: 2003/391

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DI

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Anknüpfend an Beispiele wie dem Schulgebet, dem Kruzifix-Urteil oder der religionstypischen Kleidung im Unterricht wird untersucht, welche Auswirkungen die gesellschaftliche Entwicklung auf die Auslegung und Anwendung des Art. 4 Abs. 1, 2 GG hat. Hierbei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie sich das Verhältnis zwischen der Religionsfreiheit und der staatlichen Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst darstellt. Untersucht wird, wie das Grundgesetz die Konfliktlage zwischen Beamtenpflichten und Grundrechten der Beamten zu lösen vermag und wie verfassungsmäßige Konkordanzlösungen und Vorrangentscheidungen aussehen könnten. Als problematisch erweist sich ein unreflektierter Vergleich zwischen dem Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem Tragen religiöser Symbole. Für den Bereich des Schulwesens ist die Stellung der Lehrer im Verhältnis zu Staat und Bürger entscheidend. Im Kruzifix-Fall waren lediglich die Auswirkungen der verwendeten religiösen Symbolik auf die Grundrechte der Schüler zu beachten, während in der Arbeit einerseits das Verhältnis zwischen den Lehrern als Repräsentanten des Staates und den Schülern andererseits, zu berücksichtigen ist. Gleichwohl existieren Parallelen hinsichtlich der dem Staat bzw. den Lehrern als Staatsbediensteten gegenüber den Schülern auferlegten religiösen Zurückhaltung, die in der staatlichen Neutralitätspflicht wurzelt. goj/difu

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VIII, 203 S.

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Forum Juridicum; 10