Sind die Mitarbeiter der DB durch die Beförderung gefährlicher Güter in ihrer Gesundheit gefährdet?

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SEBI: Zs 1017-4
IRB: Z 159
BBR: Z 187

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Zusammenfassung

Wenn die Beförderung von gefährlichen Gütern entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt wird und reguläre Transportbedingungen bestehen, ist aus der Sicht des medizinischen Arbeitsschutzes keine gesundheitliche Gefahr für die Mitarbeiter der DB zu erwarten. Bei einer Betriebsstörung oder einem Unfallereignis sind durch vorbeugende Maßnahmen Vorkehrungen getroffen, um gesundheitliche Gefahren beim Bergungs- und Rettungsdienst zu minimieren. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Güterverkehr, Schadstoff, Beschäftigter, Gesundheitsrisiko, Arbeitsschutz, Gefahrenabwehr, Gütertransport, Gefahrgut, Mitarbeiter, Personal, Gesundheitsgefährdung, Gefährdungsanalyse, Deutsche Bundesbahn, Verkehr, Güterverkehr

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In: Bundesbahn (DB), 65(1989), Nr.7, S.549-552, Abb.;Tab.;Lit.

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Güterverkehr, Schadstoff, Beschäftigter, Gesundheitsrisiko, Arbeitsschutz, Gefahrenabwehr, Gütertransport, Gefahrgut, Mitarbeiter, Personal, Gesundheitsgefährdung, Gefährdungsanalyse, Deutsche Bundesbahn, Verkehr, Güterverkehr

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