Richt- und Nutzungsplanung - Eine Chance zum umweltverträglichen Kiesabbau.
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1985
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Zusammenfassung
Konkretes Ausscheiden von Kiesabbauzonen über die Nutzungsplanung und gleichzeitiges Festlegen der Nutzungsintensitäten, also der Gliederung in Kern- und Randzonen, könnte nicht nur eine aktive Politik der Rohstoffsicherung fördern, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Umweltverträglichkeit des Kiesabbaus leisten. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des vorgeschlagenen Planungsmodells sind auf Bundesebene mit dem Bundesgesetz ueber die Raumplanung vom 22.6.1979 gegeben. Zu einer Verwirklichung wären jedoch entsprechende Ausführungsbestimmungen in die kantonalen Baugesetzgebungen einzubringen. Das eigentliche Ausscheidungsprozedere von Abbauzonen würde ein interdisziplinäres Vorgehen bedingen, an dem neben den Planungsbehörden Geologen, Kulturingenieure und nicht zuletzt Ökologen teilhaben müssen. (-y-)
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In: Schweiz.Ing.u.Architekt, 103(1985), Nr.48, S.1207-1211, Abb., Lit.