Das Bilanzrichtlinien-Gesetz.

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IRB: Z 877

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1985 wurde das Bilanzrichtlinie-Gesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz, das Grundlage eines gemeinsamen Rechnungslegungsrechts der EG-Mitgliedstaaten werden sollte, wird erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte das Recht des Jahresabschlusses, seiner Prüfung und der Offenlegung für die wichtigsten Rechtsformen kodifiziert. Der Bericht gibt einen Überblick über die Auswirkungen dieses Gesetzes für gemeinnützige Wohnungsunternehmen. Dabei wird unterschieden zwischen Vorschriften, die für alle gemeinnützigen Wohnungsunternehmen gelten, wie z.B. die bislang im Handelsgesetzbuch enthaltenen Vorschriften zur Buchführung und zum Jahresabschluss sowie zwischen ergänzenden Vorschriften für AG und GmbH. Abschließend betrachtet werden die Auswirkungen der 4. EG-Richtlinie für Genossenschaften. (hb)

Beschreibung

Schlagwörter

Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Vorschrift, Prüfung, Rechtsform, Gesetzgebung, Bilanzrichtlinie, Bilanzrecht, Rechnungslegung, Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung, Aktiengesellschaft, GmbH, Rückstellung, Recht, Wirtschaft

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 76(1986), Nr.2, S.56-62

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Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Vorschrift, Prüfung, Rechtsform, Gesetzgebung, Bilanzrichtlinie, Bilanzrecht, Rechnungslegung, Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung, Aktiengesellschaft, GmbH, Rückstellung, Recht, Wirtschaft

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