Standortauswahlverfahren und Sicherheitsanforderungen für ein Endlager.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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Abstract

Mit der Veröffentlichung eines Entwurfs der Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle vom 29.7.2008 mit einer ersten Revision vom 18.3.2009 beabsichtigt das BMU, die bisherigen Sicherheitsanforderungen an den Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Auf dem Weg zu einem Endlager zeichnen sich folgende Verfahrensstufen ab: Festlegung von Standortauswahlkriterien, Durchführung vereinfachter und ggf. vertiefter Sicherheitsanalysen zur Aufzeigung und Bewertung potenzieller Standortalternativen zu Gorleben, Festlegung des Endlagerstandortes mit dem relativ höchsten Sicherheitsniveau durch Gesetz, erste Teilplanfeststellung mit Genehmigung zum Abteufen der Schächte und zum Bau von Infrastruktureinrichtungen zwecks Erkundung; zweite Teilplanfeststellung mit Genehmigung zur restlichen Errichtung des Endlagers, zur Aufnahme des Endlagerbetriebes und zur Stilllegung des Endlagers; tatsächliche Stilllegung des Endlagers. Dieses Verfahren ist an der geltenden Rechtslage zu messen und im Hinblick auf mögliche politische Entwicklungen nach der Bundestagswahl darüber hinaus daraufhin zu überprüfen, inwieweit das gewählte Verfahren rechtlich vorgegeben ist. Schwerpunkte dieser Prüfung bilden die Diskussion um die rechtliche Notwendigkeit eines Standortauswahlverfahrens und die Verfassungsmäßigkeit eines Standortfestlegungsgesetzes.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 7/8

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S. 347-352

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