Zur Konkretisierung ganzheitlicher Umweltpflichtigkeit.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Die Aktualität des Themas ergibt sich zum einen aus der Notwendigkeit, die gemeinschaftsrechtlich vorgegebene und national, insbesondere in §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 6, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1, 48 Abs. 1 BImSchG und in §§ 1 a Abs. 1 und 7a Abs. 5 WHG umgesetzte Integrationsklausel in das im Entstehen begriffene Umweltgesetzbuch sachgerecht einzufügen, zum anderen vor allem auch aus den tatsächlichen Herausforderungen seitens des Klimawandels, die sich mehr und mehr selbst auf der lokalen Ebene als komplexe Aufgabe stellen. Generell will auch die sog. SUP-Richtlinie 2001/42/EG für die ihr unterliegenden Pläne und Programme "im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherstellen".

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 16

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S. 1035-1039

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