Die kommunale Zusatzversorgung.
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SEBI: CO 802
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Zusammenfassung
Die Zusatzversorgung ist eine zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer und Angestellten des öffentlichen Dienstes hinzutretende Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Neben Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene (z.B. Versorgungsanstalten der Bahn und der Post) existieren auf kommunaler Ebene die sog. Gebiets- und Stadtkassen. Stadtkassen bestehen nur für einige größere Städte, während Gebietskassen ein gewisses Verwaltungsgebiet (z.B. Regierungsbezirk) abdecken. Die Arbeit behandelt zunächst die geschichtliche Entwicklung der kommunalen Zusatzversorgung, ausgehend vom letzten Viertel des 19. Jahrhunderts unter Erwähnung auch der übrigen Zusatzversorgung. Eine Darstellung der Rechtsgrundlagen schließt sich an. Versorgungsansprüche wurden auf dem Gebiet der kommunalen Zusatzversicherung 1967 noch nicht durch Tarifverträge (wie auf Bundes- und Landesebene), sondern durch Arbeitsverträge oder weiter bestehende Dienstordnungen begründet. Im weiteren werden verschiedene Probleme (Satzungen und Rechtsformen der kommunalen Zusatzversicherung etc.) behandelt und ein Ausblick auf eine bevorstehende Reform gegeben. chb/difu
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Sozialwesen, Kommunalbediensteter, Sozialversicherung, Rentenversicherung, Hinterbliebenenrente, Zusatzversorgung, Öffentlicher Dienst
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Hamburg: (1967), 142 S., Lit.
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Sozialwesen, Kommunalbediensteter, Sozialversicherung, Rentenversicherung, Hinterbliebenenrente, Zusatzversorgung, Öffentlicher Dienst