Umweltschutz im Spiegel von Verfassungsrecht und Verfassungspolitik.
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SEBI: 90/2239
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Zusammenfassung
Der Umweltschutz wird im Grundgesetz an keiner Stelle ausdrücklich erwähnt. Die Autorin führt aus, daß die Garantie der Menschenwürde in Art. 1 GG lediglich den Schutz des ökologischen Existenzminimums gewährleistet. Dies besteht in der Freiheit vor solchen menschenunwürdigen, umweltschädigenden Eingriffen, bei denen der Mensch nur noch mit technischen Hilfsmitteln leben kann. Art. 1 Abs. 1 GG gibt aber kein Recht auf Freiheit von Angst schlechthin; ebenso wie alle anderen Grundrechte kann auch diese Bestimmung nur Schutz vor objektiven Gefahren für ein Rechtsgut bieten. Soweit dieses Rechtsgut allerdings nicht menschliche Würde heißt, ist auf die Spezialgrundrechte zurückzugreifen. Die Arbeit schließt mit einem eigenen rechtspolitischen Normierungsvorschlag der Autorin zur Staatsziel- und Bürgerzielbestimmung in bezug auf die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. jüp/difu
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Umweltschutzrecht, Verfassungspolitik, Rechtspolitik, Grundrecht, Staatsziel, Rechtsvergleichung, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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Berlin: Duncker und Humblot (1990), 424 S., Lit.(jur.Diss.; Bayreuth 1989)
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Umweltschutzrecht, Verfassungspolitik, Rechtspolitik, Grundrecht, Staatsziel, Rechtsvergleichung, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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Schriften zum Umweltrecht; 14