Kommunalverfassungsrechtliche Bürgerorientierung und ihre Praxis in Nordrhein-Westfalen.

Hofmann, Harald
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1985

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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142

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Zusammenfassung

Mit dem 1.10.1984 sind in Nordrhein-Westfalen kommunalrechtliche Vorschriften in Kraft getreten, durch die der Landesgesetzgeber unter anderem die für die Vertretungen der Gemeinden und Kreise bestehenden Möglichkeiten, bürgerschaftliches Engagement aus der Bevölkerung in den repräsentativ-demokratischen Willensbildungsprozess zu integrieren, erweitert hat. Der Aufsatz gibt einen Überblick über das gesamte Spektrum bürgerschaftlicher Beteiligungs- und Orientierungsrechte in Nordrhein-Westfalen. Besonders zu erwähnen ist die Neueinführung der Einwohnerfragestunde auch bei Kreistagssitzungen und die Möglichkeit, neben den bisher bekannten "sachkundigen Bürgern" auch sog. "sachkundige Einwohner" mit beratender Stimme in Ausschüsse auf Kreisebene zu wählen. (-y-)

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Verwaltungsrundschau, 31(1985), Nr.6, S.197-202, Lit.

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