Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern.

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Greifswald

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Das erste Regionale Raumordnungsprogramm für die Planungsregion Vorpommern ist am 22.10.1998 rechtsverbindlich geworden. Seitdem haben sich sowohl die Rahmenbedingungen für die regionale Entwicklung geändert als auch vielfältige neue Entwicklungen vollzogen. Mit dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern vom 30.05.2005 gibt es eine neue Rechtsgrundlage, der mit dem neuen Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP) entsprochen werden soll. Eine gezielte Stadtentwicklungspolitik soll dazu beitragen, die durch den demographischen Wandel bedingten Auswirkungen auf den Wohnungs- und Städtebau zu bewältigen und zugleich den Rahmen für ein zukunftsfähiges regionales Wachstum zu schaffen. Eine nachhaltige Raumentwicklung soll die wirtschaftlichen und sozialen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringen. Wichtiges Ziel dabei ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Landes. Angesichts der zum Teil noch deutlichen Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit Vorpommerns zu verbessern.

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111 S.

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