Die Umweltvorsorge im Rahmen der Landesplanung Nordrhein-Westfalen. Eine integrationsorientierte Untersuchung.

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SEBI: 84/1109
BBR: A 8627

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Landesplanungsrecht kann ein dominantes Instrument effizienter Umweltvorsorge sein. Die Landesplanung kann auf ökonomisch-ökologische Entwicklungen in einer Weise Einfluß nehmen, daß Umweltgefahren minimiert werden. Ihr fällt dabei die Aufgabe zu, die einzelnen Anforderungen an den Raum und die Belange der Umweltvorsorge gegeneinander abzuwägen und zu einer Gesamtkonzeption zu verbinden. Die sich hierbei ergebenden vielfältigen Problemzusammenhänge lassen sich nicht im Wege monistischer Analyse erschließen, sie bedürfen eines integrationsorientierten Ansatzes. Auf der Grundlage eines solchen Ansatzes, der im wesentlichen dem Wissenschaftsprogramm der Ökonomisch-ökologischen Rechtslehre folgt, suchen die Verfasser nach Handlungsmöglichkeiten im Bereich von Gesetzgebung und Verwaltung, die dazu führen sollen, den Wirkungsgrad einer integrierten Umweltvorsorge in der Landesplanung Nordrhein-Westfalen zu erhöhen. difu

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Umweltplanung, Umweltschutz, Landesplanung, Umweltschutzrecht, Landesplanungsrecht, Umweltpflege, Allgemein

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Frankfurt/Main: Lang (1983), XXIII, 313 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.

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Umweltplanung, Umweltschutz, Landesplanung, Umweltschutzrecht, Landesplanungsrecht, Umweltpflege, Allgemein

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Forschungen der europäischen Fakultät für Bodenordnung; 3Travaux scientifiques de la faculte europeenne des sciences du foncier; 3