Die Beihilferegelung in Artikel 92 EWGV.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 90/1419

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
S

Zusammenfassung

Artikel 92 Abs. I des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) normiert ein grundsätzliches Beihilfeverbot für die Mitgliedstaaten der EG. Hiernach ist es den Mitgliedstaaten untersagt, bestimmten Unternehmen staatliche Beihilfe zu gewähren, wenn hierdurch der Wettbewerb verfälscht würde. Bislang gibt es keine Definition, was unter Beihilfe zu verstehen ist. Der Autor unternimmt selber einen Versuch, indem er Beihilfe definiert als jede außerhalb marktüblicher Bedingungen liegende Gewährung eines Vermögensvorteils eines Mitgliedstaates der EG oder der EG selbst, welche den sozialen, wirtschaftlichen oder wirtschaftspolitischen Interessen des Beihilfegebers dient. Ausführlich befaßt sich die Studie mit den Ausnahmeregelungen des Art. 92 Abs. III EWGV. jüp/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Beihilfe, Subvention, Wirtschaftsrecht, Ermessen, Rechtsprechung, Europarecht, Wettbewerb, Regionalpolitik, Strukturpolitik, Schiffbau, Industrie, Wirtschaftspolitik

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Köln: Heymann (1989), XVI, 116 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1988)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Beihilfe, Subvention, Wirtschaftsrecht, Ermessen, Rechtsprechung, Europarecht, Wettbewerb, Regionalpolitik, Strukturpolitik, Schiffbau, Industrie, Wirtschaftspolitik

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries

Studien zum öffentlichen Wirtschaftsrecht; 8