Neue Ansätze im Naturschutz einer Großstadt.

Seiberth, Hermann
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1980

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IRB: Z 911
BBR: Z 250
SEBI: Zs 2772-4

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Zusammenfassung

Durch den Schutz von Ökosystemen vor Schäden und schädigenden Eingriffen zur Sicherung und langfristigen Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, trägt der Naturschutz dazu bei, städtische Ballungsräume mit Hilfe einer ökologisch ausgerichteten Umwelt- und Stadtentwicklungsplanung menschenwürdig zu gestalten. Die naturschutzrechtlichen Grundlagen erstrecken sich somit auch auf das gesamte Stadtgebiet Berlins. Hierunter fallen u.a. der Artenschutz, der Biotopschutz, die Straßenrandvegetation und der Schutz der Truemmerschuttvegetation. Der Autor gibt einen Überblick ueber die Naturschutzaufgaben in den großstädtischen Ballungsgebieten Berlins. za

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Gartenamt 29(1980)Nr.5, S.344-353, Abb., Tab., Lit.

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