Der Verwaltungsvertrag in der Behördenpraxis. Rechtstatsächliche Untersuchung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Praxis der Verwaltungsbehörden.

Hartung-Gorre
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Konstanz

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ZLB: 98/284

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DI

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Abstract

Die Ergebnisse dieser Untersuchung des öffentlich-rechtlichen Vertrages in der Verwaltungspraxis beruhen auf unterschiedlichen Erhebungsmethoden. Behörden wurden sowohl schriftlich als auch mündlich befragt; darüber hinaus wurden auch zahlreiche Behördenakten ausgewertet. Die schriftlichen Untersuchungen erbrachten einen Überblick über die insgesamt vorhandenen Vertragsgebiete, während die persönlichen Befragungen und das Aktenstudium Details zutage brachten. Neben Regierungspräsidien und kommunalen Spitzenverbänden wurden auch zahlreiche kommunale Behörden in den alten Bundesländern befragt. Neben des befragten, konkret genannten Kommunalverwaltungen in Baden-Württemberg wurden vier ungenannte Städte in verschiedenen Bundesländern eingehend vorOrt untersucht. Die ermittelten Rechtsgebiete umfassen das Bau- , Besatzungs-, Gewerbe-, Kommunal-, Krankenhaus-, Polizei-, Sozial-, Steuer-, Straßen-, Subventions-, Umwelt- und Vermessungsrecht. Es zeigt sich, daß sich der öffentlich-rechtliche Vertrag in der Verwaltungspraxis fest etabliert hat. Das Hauptanwendungsgebiet liegt im Baurecht; die meisten Verträge werden nicht von mittleren, sondern von unteren Verwaltungsbehörden abgeschlossen. Die Verträge erfüllen fast immer ihren Zweck, eine schnelle und endgültige Lösung herbeizuführen. Obwohl sie oft in schwierigen Bereichen geschlossen werden, sind sie selten Gegenstand gerichtlicher Verfahren. lil/difu

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XLI, 478 S.

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Konstanzer Schriften zum Verwaltungsrecht und zur Rechtstatsachenforschung; 2