Die Bedeutung der Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages für die Elektrizitätswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen EWG-Mitgliedsstaaten.
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1973
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SEBI: 76/1911
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Zusammenfassung
Unvereinbarkeiten bestimmter Regelungen, Praktiken und Einrichtungen der EWG-Staaten (Konzessions-, Preisbindungs-, Verbundverträge usw.) mit dem Leitgedanken des EWG-Vertrages - der Wirtschaftlichkeit, des freien Wettbewerbs sowie der Niederlassungsfreiheit - ergeben sich aus den besonderen Eigenschaften des Produktes Elektrizität sowie aufgrund der verschiedenen Organisation der nationalen Elektrizitätswirtschaften (teils privatwirtschaftliche Struktur, teils staatliches Energiemonopol).Wegen der technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten (Leitungsgebundenheit, mangelnde Speicherfähigkeit, hohe Kapitalintensität und Transportkosten, Verpflichtung zur Ausrichtung auf den Maximalbedarf) ist das Ziel einer sicheren Versorgung unter gleichzeitiger Gewährung eines freien Wettbewerbs nicht möglich.Dem haben alle neun EWG-Staaten in unterschiedlicher Form Rechnung getragen.Bis zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik sollte für die Versorgungswirtschaft eine Bereichsausnahme nach Art. 87 Abs. 2 EWG-Vertrag zugelassen werden.
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Braunschweig: (1973), XXXIX, 185 S., Lit.; Zus.(wirtsch.Diss.; Braunschweig 1973)