"Öffentlichkeitsarbeit" der Verwaltung und Informationsfreiheit des Bürgers.
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SEBI: 80/6561
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Abstract
Der vorliegende Beitrag befaßt sich mit der Frage, wie und welche Informationen von öffentlichem Interesse auch wirklich an die Öffentlichkeit gelangen, bzw. in welchen Fällen sie von der Verwaltung geheimgehalten werden, um eine Kontrolle über die öffentliche Willensbildung zu haben. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß die seit 1967 dauernden, im Ergebnis erfolgreichen Bemühungen der amerikanischen Legislative und der Justiz, Maßstäbe und Auslegungskriterien zur Abgrenzung von Transparenzerfordernissen und berechtigten Geheimhaltungsinteressen zu entwickeln und den allgemeinen Informationsanspruch prozedural abzusichern, die pauschalen Argumente der Verfechter des Geheimhaltungsgrundsatzes widerlegt und aufgrund dieser Erfahrungen für die Bundesrepublik ein Informationsfreiheits-Gesetz fordert. st/difu
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Informationsfreiheit, Geheimhaltung, Bürger, Gesetzgebung, Verfassung, Willensbildung, Verwaltung/Öffentlichkeit
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In: Hoffmann-Riem, Wolfgang: Bürgernahe Verwaltung?Analysen über das Verhältnis von Bürger und Verwaltung.Hrsg.: Hoffmann-Riem, Wolfgang, Neuwied: (1979), S. 313-345, Lit.
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Informationsfreiheit, Geheimhaltung, Bürger, Gesetzgebung, Verfassung, Willensbildung, Verwaltung/Öffentlichkeit
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Demokratie und Rechtsstaat. Kritische Abhandlungen zur Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik; 50