Landesplanung und Naturschutz aus der Sicht des Landes Kärnten unter bes. Berücksichtigung des Nationalparks Hohe Tauern, Maßnahmen der Österreichischen Draukraftwerke und der Wintersporterschließung Naßfeld.

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SEBI: 87/4336-4

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Nach der österreichischen Rechtsordnung fallen Fragen des Naturschutzes und der Raumordnung in die Kompetenz der Bundesländer. Der Beitrag gibt eine Übersicht über die Regelungen des Landes Kärnten. Ihre Umsetzung wird insbesondere am Beispiel vom Nationalpark Hohe Tauern dargelegt. Ein eigener Abschnitt gilt der Rolle der Österreichischen Draukraftwerke, die die Wasserkraftnutzung des größten Flusses Kärntens betreibt. Außerdem wird auf die Problematik der Massenschigebiete eingegangen. Im Jahre 1984 wurde ein Landschaftspflegeplan für Kärnten erarbeitet, der die Zerstörungen der Gebirgslandschaft aufhalten soll. bre/difu

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Naturpark, Recht, Kraftwerk, Wintersport, Energie, Wasserkraftwerk, Kleinkraftwerk, Landschaftsplanung, Raumordnung, Landesplanung, Umweltpflege, Naturschutz

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In: Natur- und Umweltschutz in Österreich., Bonn:(1987), S. 131, Abb.

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Naturpark, Recht, Kraftwerk, Wintersport, Energie, Wasserkraftwerk, Kleinkraftwerk, Landschaftsplanung, Raumordnung, Landesplanung, Umweltpflege, Naturschutz

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Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege; 52