Nachhaltiges Bergrecht. Garzweiler, Meggen und atomare Konzernnachhaftung als Eckpunkte.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Das Bergrecht erweckt vor allem im Hinblick auf Fracking Aufmerksamkeit. Seine Standards werden darauf bezogen als nicht ausreichend angesehen. Mittlerweile erfährt das BBergG generell heftige Kritik, wie die 39. Tagung der GfU belegt (s. den Bericht von Stüer/Buchsteiner, DVBl 2016, H. 5). Daher wird hier seine Nachhaltigkeit untersucht. Eine diesen Standards entsprechende Auslegung ist schon weitgehend gelungen und wird hier - auch vor dem Hintergrund der atomaren Konzernnachhaftung - vertieft. Das gilt für die (gleichrangige) Einbeziehung eines langfristig konzipierten Umweltschutzes (Bergwerk West, Garzweiler) und eine umfassende Nachsorge gerade im Hinblick auf den Gewässerschutz (Meggen) sowie eine Beendigung der Wasserhaltung mit daraus ggf. resultierenden Beben wie bei Bergheim am 22.12.2015. Im Artikel wird auch auf die Stellung der Kommunen bezüglich des Bundesberggesetz (BBergG) eingegangen.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 11
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S. 679-684