Rahmenbedingungen für die Erstellung und Verwaltung öffentlich geförderter Mietwohnungen. Tl. 2.

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IRB: Z 877

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In einer Serie über die Bedingungen des sozialen Wohnungsbaues wird auf die gesetzlichen Bindungen der öffentlich geförderten Mietwohnung eingegangen. Es sind der Zeitraum und die Arten der gesetzlichen Wohnungsbindung geregelt. Eine zweite Bindungsart ist die Belegungsbindung, die mit Auswahlrecht und Wohnberechtigungsschein geregelt ist. Die Voraussetzungen und der Inhalt des Wohnberechtigungsscheines werden aufgegliedert. Alle öffentlich geförderten Wohnungen unterliegen durch die Mietpreisbindung der Kostenmiete, die wiederum begrifflich in Durchschnittsmiete, Einzelmiete und die daneben zulässigen Zuschläge, Umlagen und Vergütungen unterschieden wird. hg

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Wohnen/Wohnung, Allgemein, Sozialwohnung, Wohnungsbaufinanzierung, Wohnungsbindungsgesetz, Belegung, Miete, Kostenmiete, Mietwohnung, Verwaltung, Wohnberechtigungsschein

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 73(1983)Nr.2, S.83-86, Tab., Lit.

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Wohnen/Wohnung, Allgemein, Sozialwohnung, Wohnungsbaufinanzierung, Wohnungsbindungsgesetz, Belegung, Miete, Kostenmiete, Mietwohnung, Verwaltung, Wohnberechtigungsschein

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