Rechtsschutzprobleme bei der Einschaltung von Kreditinstituten in die Subventionsvergabe - Bankenverfahren - dargestellt anhand des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms Nordrhein-Westfalen.
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SEBI: 86/2479
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DI
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Abstract
Angesichts der Vielfalt der Subventionsarten und Subventionsformen (z. B. verlorene Zuschüsse, zinsverbilligte Kredite, Bürgschaften und Gewährleistungen, häufig unter Einschaltung von Banken oder anderen Vermittlern) hat sich die Arbeit auf das exemplarisch ausgewählte Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 17.12.1985 konzentriert. Eine Besonderheit der nordrhein-westfälischen Förderung stellt hierbei die Einschaltung der Westdeutschen Landesbank Girozentrale als "Landesbank" dar, während in anderen Bundesländern wie z. B. Bayern und Hessen spezielle Institute geschaffen wurden. Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW hat seit 1978 bei nahezu unveränderten Allgemeinen Bestimmungen (Verfahrensregeln) zu keinen öffentlichkeitswirksamen Gerichtsverfahren geführt. Der Autor schlägt für die bisher noch fehlenden Rechtsbeziehungen zwischen Subventionsgeber und Antragsteller als Subventionsempfänger die Rechtskonstruktion eines Vertrages zugunsten Dritter vor, d. h. im Deckungsverhältnis zwischen Landesbank und Hausbank wird über die Begünstigung des Antragstellers als Dritten entschieden. Die vorgeschlagene rechtliche Einordnung hat bestimmte Konsequenzen für den jeweils einzuschlagenden Rechtsweg. chb/difu
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Rechtsschutz, Regionalpolitik, Subvention, Kreditunternehmen, Investitionsbeihilfe, Kredit, Richtlinie, Verwaltungsverfahren, Haushaltswesen, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsförderung, Politik, Wirtschaft
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Münster: (1986), ca. 240 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1986)
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Rechtsschutz, Regionalpolitik, Subvention, Kreditunternehmen, Investitionsbeihilfe, Kredit, Richtlinie, Verwaltungsverfahren, Haushaltswesen, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsförderung, Politik, Wirtschaft