Die Party ist vorbei. Cross-Border-Leasing wird in USA mit Steuerrecht verhindert.
Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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Abstract
In Deutschland hat das US-Cross-Border-Leasing viele Gegner. Unter öffentlichem Druck werden deswegen etliche Kommunen ihre Aktionen wieder einstellen. Jetzt erhöhen auch die Vereinigten Staaten den Druck. Mit steuerrechtlichen Änderungen sollen neue Verträge verhindert werden. Die Neuregelung wird alle Leasinggeschäfte erfassen, die nach dem 12. März 2004 abgeschlossen worden sind. In dem Beitrag wird eine Risikobewertung bestehender Verträge, die nicht von der Gesetzesänderung betroffen sind und in der Regel eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren aufweisen, vorgenommen. Außerdem werden Vorgehensweisen bei Vertragsbruch aufgezeigt und die Rechtspositionen bei einvernehmlicher vorzeitiger Beendigung des Leasingsvertrages erläutert. difu
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Entsorga-Magazin
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Nr. 7/8
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S. 33-36