Bodenreform und kein Ende? Die ostdeutsche Eigentumsordnung auf dem europäischen Prüfstand. - Zum Urteil des EGMR, Dritte Sektion, vom 22. Januar 2004 (Jahn u. a./Deutschland), DVBl. 2004, 365 ff.

Heymann
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Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 22.1.2004 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die DDR-Volkskammer mit Gesetz vom 6.3.1990 die bis dahin funktional beschränkten dinglichen Rechte an Bodenreformgrundstücken zu vollwertigem Eigentum erhoben habe. Dies gelte auch für diejenigen Personen, deren Rechtsposition bei konsequenter Anwendung des DDR-Rechts keinen Bestand hätte haben dürfen. Die mit Blick hierauf bundesgesetzlich erzwungene gegenleistungsfreie Auflassung von mehr als 60.000 ehemaligen Bodenreformgrundstücken an den Fiskus der ostdeutschen Bundesländer seit 1992 wurde als rechtswidrige entschädigungslose Enteignung gebrandmarkt. Sollte die Große Kammer des EGMR die Rechtsauffassung des Gerichts bestätigen, wird sich der Staat Ausgleichsforderungen in Milliardenhöhe ausgesetzt sehen. Der Beitrag verbindet eine kritische Betrachtung des EGMR-Urteils mit einer Analyse seiner rechtspraktischen Implikationen. Neben Inhalt (Restitution oder Ausgleich in Geld?), Gegner (Bund oder Länder?) und Umfang des festgestellten Anspruchs zählt hierzu auch die mögliche Präjudizwirkung des Urteils vom 22.1.04 für die noch ausstehende Entscheidung über die Individualbeschwerden von Alteigentümern, denen Deutschland die Wiedereinsetzung in einstige Eigentumspositionen versagte. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 16

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Seiten

S. 995-1004

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