Die Staatshaftung für fehlerhafte Errichtung und Verwaltung öffentlicher Einrichtungen - Rechtsvergleichende Betrachtung zwischen dem chinesischen und deutschen Recht.
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SEBI: 88/6257
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DI
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Abstract
Das in der Republik China (Taiwan) kodifizierte moderne Recht steht überwiegend unter dem Einfluß des deutschen Rechts. Diese Tatsache und die zeitlich gemeinsam verlaufenden staatshaftungsrechtlichen Reformbemühungen, wobei in beiden Staaten die Einführung einer verschuldensunabhängigen Staatshaftung im Vordergrund stand, waren Anlaß für diese rechtsvergleichende Untersuchung. Insoweit kann auch überprüft werden, ob eine verschuldensunabhängige Staatshaftung zu unvertretbaren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte führt, woran letztlich die deutsche Reform scheiterte. Der Verfasser untersucht die staatshaftungsrechtliche Lage vor und nach dem Inkrafttreten des chinesischen Staatshaftungsgesetzes vom 1.7.1981, wobei Pargr. 3 StHG, der eine verschuldensunabhängige Haftung für öffentliche Einrichtungen statuiert, den Schwerpunkt der Betrachtung bildet. Anschließend stellt er die beiden Staatshaftungsrechte auf dem Gebiet der öffentlichen Einrichtungen gegenüber. vka/difu
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Keywords
Staat, Staatshaftung, Rechtsstaat, Amtshaftung, Öffentliche Einrichtung, Fehlerhaftigkeit, Verfassungsrecht, Haushaltswesen, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Recht, Verwaltung
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Bonn: (1988), ca. 190 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1988)
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Staat, Staatshaftung, Rechtsstaat, Amtshaftung, Öffentliche Einrichtung, Fehlerhaftigkeit, Verfassungsrecht, Haushaltswesen, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Recht, Verwaltung