Die Wohnsiedlungssatzung im Planungsgefüge des Bundesbaugesetzes.

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SEBI: 89/532

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Der durch die Gesetzesnovelle vom 6.7.1979 eingefügte Pargr. 34 Abs. 2 a BBauG (Bundesbaugesetz) ermächtigt die Gemeinden, besonders strukturierte Wohnsiedlungsgebiete im Außenbereich durch Satzung als zusammenhängend bebaute Ortsteile festzulegen. Nach der Interpretation des neuen Rechtsbegriffs "Gebiete mit besonderer Wohnsiedlungsstruktur" behandelt der Verfasser Inhalt und Verfahren der Wohnsiedlungsplanung sowie deren Rechtswirkung in den einzelnen Verfahrensstadien. Des weiteren bestimmt er den Standort der Satzung im Planungsgefüge des BBauG nach formellen und materiellen Kriterien. Abschließend zieht der Autor Bilanz, inwieweit die neugeschaffene Satzungsform die in sie gesetzten rechtspolitischen Erwartungen erfüllt und sich zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung eignet. Insgesamt beurteilt er die Neuregelung positiv. vka/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Baugesetzbuch, Wohnsiedlung, Satzung, Siedlungsform, Siedlungstyp, Außenbereich, Kommunalplanung, Wohnungswesen, Bebauung, Bauleitplanung, Siedlungsstruktur, Planungsrecht, Baurecht, Städtebaurecht, Recht, Bundesbaugesetz

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Mainz: (1987), ca. 230 S., Kt.; Abb.; Lit.(jur.Diss.; Mainz 1987)

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Baugesetzbuch, Wohnsiedlung, Satzung, Siedlungsform, Siedlungstyp, Außenbereich, Kommunalplanung, Wohnungswesen, Bebauung, Bauleitplanung, Siedlungsstruktur, Planungsrecht, Baurecht, Städtebaurecht, Recht, Bundesbaugesetz

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