Mängelrecht im Wohnungseigentum.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Die Schwierigkeiten, die sich bei der Geltendmachung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum einer Eigentumswohnanlage ergeben, beruhen zum einen Teil darauf, dass der Erwerbsvertrag ein aus Kauf- und Werkvertrag kombinierter Vertrag ist, und zum anderen darauf, dass Baumängel Rechtsfolgen auslösen, die teilweise den einzelnen Wohnungseigentümer, teilweise die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer etwas angehen. Bei der Verfolgung der Mängelrechte hat der einzelne Wohnungseigentümer die Wahl, die Mängel hinsichtlich des Werks geltend zu machen oder er kann die gesamte Eigentumswohnung als mangelhaft behandeln und Rechte aus dem Erwerbsvertrag im ganzen herleiten. hn

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Wohnen/Wohnung, Allgemein, Wohnungseigentum, Mangel, Mängelrecht, Rechtsmangel, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Vertrag, Vertragsinhalt, Frist

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 2(1979)Nr.3, S. 84-90, Lit.

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Wohnen/Wohnung, Allgemein, Wohnungseigentum, Mangel, Mängelrecht, Rechtsmangel, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Vertrag, Vertragsinhalt, Frist

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