Die gemeindliche Vermögensvollrechnung und ihre Rechtsgrundlagen.
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SEBI: 70/417
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Zusammenfassung
Zur Zeit (1968) ist außer in Schleswig-Holstein und den süddeutschen Bundesländern den Gemeinden die Führung einer Vermögensrechnung gesetzlich nicht vorgeschrieben.In allen übrigen Ländern wird von der während des zweiten Weltkriegs erteilten Erlaubnis Gebrauch gemacht, von einem Nachweis des Vermögens abzusehen.Einige Gemeinden haben daneben Grundsätze für die Erfassung und Bewertung des Gemeindevermögens aufgestellt (z.B.Essen, Duisburg, Hannover und Frankfurt).Der Autor sieht zwei negative Folgen des Fehlens gesetzlicher Regelungen in Norddeutschland fehlender Überblick bzw. fehlender Aussagewert der evtl. vorhandenen Daten sowie uneinheitliche Rechnungslegung.Er bemüht sich, Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen.Dazu stellt er die beiden wichtigsten Ansichten über die Ziele einer öffentlichen Vermögensrechnung, die finanzwirtschaftliche Deckungsbilanz nach Johns (die er befürwortet) und den Nachweis der Erhaltung des Gemeindevermögens, einander gegenüber. chb/difu
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Rechnungswesen, Vermögen, Vermögensrechnung, Gemeindefinanzhaushalt, Deckungsbilanz, Kommunalrecht, Haushaltswesen, Rechtsgeschichte
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Münster: (1969), XV, 165 S., Lit.
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Rechnungswesen, Vermögen, Vermögensrechnung, Gemeindefinanzhaushalt, Deckungsbilanz, Kommunalrecht, Haushaltswesen, Rechtsgeschichte