Gebundenheit und Freiheit der Mitgliedstaaten bei der Zuweisung von Ausstoßmengen nach der Emissionshandels-Richtlinie - zugleich eine Besprechung der Entscheidung des EuG vom 7. November 2007 - Rs. T-374/04.
Nomos
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Nomos
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Baden-Baden
item.page.language
item.page.issn
0943-383X
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Anlässlich seines Urteils vom 7.11.2007 in der Rechtssache Deutschland/Kommission (T- 374/04) hatte sich das EuG zum wiederholten Male mit der Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zu beschäftigen. Grob gesprochen ging es um die Zulässigkeit von Ex-Post-Korrekturen in nationalen Allokationsplänen (NAP), die eine nachträgliche Abweichung von den ursprünglich zugeteilten Emissionsberechtigungen ermöglichen. Darüber hinaus enthält die Entscheidung Ausführungen dazu, wer wie und in welchem Stadium neben den Mitgliedstaaten auf den Umfang der an die Anlagenbetreiber (zu) vergeben(d)en Zertifikate Einfluss nehmen kann - Fragen, die aus Unternehmersicht und für die Klimapolitik gleichermaßen von Bedeutung sind. Nicht zuletzt deshalb stehen sie im Mittelpunkt des Beitrags, in dem zunächst der Rechtsrahmen der sog. Emissionshandels-Richtlinie (EH-RL) als Basis der weiteren Überlegungen skizziert wird. Danach sind Sachverhalt und Gründe des in Rede stehenden Urteils darzustellen. In der anschließenden rechtlichen Würdigung soll es dann darum gehen, die Argumentation des Gerichts im Verhältnis zum Primärrecht zu beleuchten. Vor allem lassen sich aus der Entscheidung des EuG aber interessante Erkenntnisse im Hinblick auf den Grad der mitgliedstaatlichen Autonomie bei der Zuweisung von Emissionsberechtigungen ableiten. difu
Description
Keywords
Journal
Zeitschrift für Umweltrecht
item.page.issue
Nr. 4
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 195-199