Durchsetzungsmechanismen im Umweltvölkerrecht. "Enforcement" gegenüber den Staaten.

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DE

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Tübingen

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ZLB: 96/1963

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DI

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Im Umweltvölkerrecht wird ein generelles Problem des Völkerrechts wegen des globalen Ausmaßes von Umweltzerstörungen zunehmend virulent: das der Durchsetzbarkeit der Normen. Zu beobachten ist, so der Autor, eine Abundanz (ein Überfluß) der gesetzlichen Normierung von Umweltstandards bei gleichzeitigem Unvermögen des Völkerrechts, die Einhaltung und die Umsetzung der Richtlinien durch die exekutive und legislative Gewalt der beteiligten Staaten zu gewährleisten. Untersucht werden anhand von vier Übereinkommen des Umweltvölkerrechts innovative Durchsetzungsmittel: die "Basler Abfallkonvention" von 1989, die mit der Verlagerung der Verifizierungskompetenz auf die Staatengemeinschaft ein "kleines, aber effektives Instrument zur Rechtsdurchsetzung" (S. 176) erfunden hat; das "Montrealer Ozonprotokoll" von 1987, das auf die Kombination von unterstützender Hilfestellung und wirtschaftlichen Sanktionen des vertragsbrüchigen Staates setzt; die "Nordische Umweltschutzkonvention" von 1974; die "UN Seerechtskonvention" von 1994, nach der die "nationale Rechtsordnung des an der Völkerrechtsdurchsetzung Interessiert(est)en" (S. 178) zum Zuge kommt. gar/difu

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XXX, 180 S.

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