Die Institution des Ombudsman.
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SEBI: 72/1696
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Abstract
Die historische Entwicklung und die heutigen Realisierungsformen der Institution Ombudsman in zahlreichen Ländern sowie die Leitprinzipien der Kontrollfunktion werden dargestellt. Aufgabe und Wirkungsweise des Ombudsman sind etwas grundsätzlich Neues, das nicht von anderen Kontrollorganen übernommen werden könnte Im Vordergrund steht weniger die Rechtmäßigkeit oder Angemessenheit einzelner Verwaltungsakte als vielmehr die Art und Weise des Machtgebrauchs der Exekutive, nicht nur die Behebung in der Vergangenheit liegender Fehler, sondern vor allem der Abbau gegenwärtiger und künftiger Konflikte. Permanente Kontrolle, allseitige Unabhängigkeit und der ausgeprägte personale Bezug charakterisieren diese Institution. Die Ombudsman-Idee hat sich - von Schweden ausgehend - schnell verbreitet, in der Bundesrepublik stellt der erste Schritt in diese Richtung die Einführung des Wehrbeauftragten dar.
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Verwaltung, Parlament, Verwaltungsrecht, Individualbereich, Behörde, Rechtswissenschaft, Öffentlichkeit, Militär, Ombudsmann, Rechtsschutz
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Frankfurt/Main: Athenäum (1972) VIII, 188 S., Lit.; Zus.
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Verwaltung, Parlament, Verwaltungsrecht, Individualbereich, Behörde, Rechtswissenschaft, Öffentlichkeit, Militär, Ombudsmann, Rechtsschutz
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Parlamente und Parteien; 4