Information und Geheimhaltung. Anspruch von Ratsmitgliedern und Öffentlichkeit gegenüber Bürgermeistern und Verwaltung.

Boorberg
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Boorberg

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Stuttgart

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ZLB: 2005/1940

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RE

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Abstract

Die Transparenz des Verwaltungshandelns ist eine wichtige Voraussetzung für die bürgerschaftliche Mitwirkung. Dem offenen Informationsanspruch stehen andererseits Persönlichkeitsrechte Einzelner bzw. andere berechtigte Belange entgegen. Diesem Spannungsfeld wollen neben der Europäischen Informationsverordnung auch die vereinzelt landesrechtlich ergangenen Informationsfreiheitsgesetze Rechnung tragen. Der Autor thematisiert den Spagat zwischen Information und Geheimhaltung. Er bietet vor allem mit seinen Überlegungen zur politischen Dimension einer offenen Information auch Hilfestellungen für die Vorgehensweise in der Praxis an. difu

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48 S.

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Kommunalforschung für die Praxis; 47