Die Grenzen der erlaubnisfreien Nutzung von öffentlichem Straßenland.

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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142

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Abstract

Einleitend werden der Inhalt und der Umfang des Begriffs der erlaubnisfreien Nutzung von öffentlichem Straßenland beschrieben. Ausgehend von 33 typischen Problembeispielen werden zunächst der Begriff des öffentlichen Straßenlands, der Begriff der Nutzung und der Begriff der Erlaubnisfreiheit, das heißt des Gemeingebrauchs gegenüber der Sondernutzung eingegrenzt. Beim Gemeingebrauch wird danach weiter zwischen schlichtem und gesteigerten Gemeingebrauch und bei diesem zwischen Anliegergebrauch und sonstigem verfassungsrechtlich gesicherten Gebrauch unterschieden. Im Anschluß an diese Begriffsbestimmungen werden die Einbindung der erlaubnisfreien Nutzung von öffentlichem Straßenland in das Rechtssystem diskutiert. Die entsprechenden einfachgesetzlichen Grenzen des Gemeingebrauchs, welche für die ausgewählten Problemfälle von Bedeutung sind, liegen im Straßenwegerecht, vor allem im Straßenverkehrsrecht, schließlich auch in Regelungen wie dem Versammlungsrecht, Feiertagsrecht, Abfallrecht, Baurecht und allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht. Es zeigt sich, daß der Gemeingebrauch sich nicht nur auf verkehrsbezogene Aspekte bezieht. Daher wird dem Gesetzgeber empfohlen, eine Gemeingebrauchsklausel einzuführen, die vom Verkehrsbegriff Abschied nimmt und sich allein auf die Widmungsbeschreibung beschränkt. (wb)

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Keywords

Straßenraum, Straßenverkehrsrecht, Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Straßennutzung, Gemeingebrauch, Nutzungsbeschränkung, Erlaubnispflicht, Recht, Verkehr

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Verwaltungsrundschau, 35(1989), Nr.9, S.294-302, Abb.;Lit.

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Straßenraum, Straßenverkehrsrecht, Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Straßennutzung, Gemeingebrauch, Nutzungsbeschränkung, Erlaubnispflicht, Recht, Verkehr

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