Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen. Bericht 1985.
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1986
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SEBI: Verw 1943-1985
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Zusammenfassung
Im Jahre 1985 wurden 565 Einzelmaßnahmen an Baudenkmälern mit Landesmitteln gefördert. Ausschlaggebend hierbei war die Dringlichkeit der Arbeiten, ein besonderes hohes denkmalpflegerisches Interesse und die Leistungskraft des Eigentümers. Gefördert wurden anteilig nur die Kosten, die durch die Sicherung oder Instandsetzung der historischen Substanz entstehen und im Vergleich zu einer normalen Bauunterhaltungsmaßnahme zu Mehrausgaben führen. Erstmalig wurden 1985 Pauschalzuweisungen an 272 Städte, Gemeinden und Kreise vergeben, die in ihren Haushalten eigene Mittel für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen von Privaten etatisiert hatten. Nach dem ersten Jahr der Gewährung von Pauschalzuweisungen steht trotz einiger Anlaufschwierigkeiten fest, daß hier durch das örtliche Interesse an der Denkmalpflege sehr gewachsen ist. Ebenfalls läßt sich jetzt bereits feststellen, daß mit diesen verhältnismäßig geringen finanziellen Anreizen der öffentlichen Hand beachtliche Investitionen ausgelöst wurden, die vor allem dem mittelständischen Handwerk zugute kamen und zahlreiche Arbeitsplätze gesichert haben. Summiert man die Ausgaben der Denkmalförderung, so ergibt sich, daß über 51 Mio DM im Haushaltsjahr 1985 für reine Denkmalpflegemaßnahmen von der Landesregierung zur Verfügung gestellt wurden. difu
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Düsseldorf: (1986), 99 S., Tab.
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Serie/Report Nr.
MSWV informiert; 8/86