Gesamtzuständigkeit der Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen: Herausforderung für die Verfahren der Hilfe- und Teilhabeplanung.

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-
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Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-

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Berlin

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0171-7669

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ZLB: 4-Zs 2687

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Abstract

Die Inanspruchnahme von sozialstaatlichen Unterstützungsleistungen setzt voraus, dass der Leistungsanspruch überprüft wird. Da mit der Unterstützung Ziele erreicht werden sollen, ist darüber hinaus ein Verfahren zur Planung von Maßnahmen und zur Vereinbarung von Zielen notwendig. In allen Feldern der Sozialen Arbeit wird dabei der Einbeziehung der Leistungsberechtigten und der Abstimmung aller an der Leistungserbringung Beteiligten eine hohe Bedeutung beigemessen. Mit beteiligungsorientierten Verfahren der Hilfe- und Teilhabeplanung wird im Sinne einer reflexiven Modernisierung auf Unsicherheit hinsichtlich der Angemessenheit und möglicher Folgen von Hilfen reagiert. Die Verfahren unterscheiden sich jedoch erheblich. Dies hängt mit unterschiedlichen Annahmen über den Unterstützungsbedarf und die Leistungsberechtigten zusammen. So sind die Verfahren in der Jugendhilfe stark durch Annahmen über das Kindeswohl und Möglichkeiten der Förderung der Entwicklung geprägt, während im Bereich der Habilitation und Rehabilitation Annahmen über Behinderungen und Möglichkeiten der Förderung der Teilhabe grundlegend sind.

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Forum Jugendhilfe

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Nr. 4

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S. 13-18

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