Gewerblicher Abfall.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 2000/1630

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Abstract

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungskörperschaften wollen möglichst viel Abfall an sich ziehen, um vorhandene Überkapazitäten auszulasten. Die privaten Entsorgungsträger suchen dies zu verhindern. Diskussionspunkt ist der Abfallbegriff und insbesondere die Abgrenzung von Abfallverwertung und -beseitigung sowie die Überlassungs- und Andienungspflichten. Letztere erscheinen jedenfalls vordergründig als Fremdkörper im die private Entsorgungsverantwortung aufwertenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, so dass der Grundsatz widerspruchsfreier Normgebung auf den Plan gerufen wird. Wegen der großen Bedeutung dieses Grundsatzes im Abfallrecht bedarf es tiefergehender Untersuchung. Die Schrift beschränkt sich im wesentlichen auf das nationale Recht. Die Thematik wird insbesondere im Hinblick auf praxisrelevante und in der jüngeren Rechtsprechung problematisierte Fragestellungen behandelt. sg/difu

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X, 113 S.

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Studien zum öffentlichen Wirtschaftsrecht; 41