Bewährte Idee bringt Chancen. Erbbaurecht.
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pVS, pro Verlag und Service
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Schwäbisch-Hall
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ISSN
0723-8274
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ZLB: Kws 740 ZB 6798
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Zusammenfassung
Wenn Städte und Gemeinden Bauflächen für den Wohnungsneubau ausweisen, ist das unter anderem mit der Absicht verbunden, durch eine gestiegene Einwohnerzahl mehr Steuereinnahmen zu erwirken. Dabei sind Familien mit Kindern die bevorzugte Zielgruppe. Doch gerade bei dieser Zielgruppe ist die berufliche Perspektive noch im Aufbau und daher die Zurückhaltung bei der Verschuldung für Wohneigentum verständlich. Ein entscheidendes Hindernis ist oft die Finanzierung des Baugrundstücks, dessen Anteil an den Gesamtkosten je nach Lage mit rund 30 Prozent zu Buche schlägt. Hier bietet das in dem Beitrag vorgestellte Erbbaurecht eine Perspektive. Ursprünglich als Instrument der Teilhabe möglichst vieler Bevölkerungsgruppen an der Bildung von Wohneigentum erdacht, bekommt das Erbbaurecht vor dem Hintergrund des derzeitigen Wohnungsmangels eine neue Bedeutung, nachdem es für Städte, Gemeinden und Landkreise ein langer vernachlässigter Hebel für die erwünschte Bevölkerungs- und Stadtentwicklung war. Die Idee ist einfach: Eltern, Kinder und Enkel bekommen eigentumsähnliche Rechte an einem Grundstück, das sie bebauen und auch vererben können. Meist läuft die Rechteübertragung über 99 Jahre. Für die Nutzung des Grundstücks in diesem Sinn ist monatlich eine Erbpacht zu zahlen, die üblicherweise bei rund drei Prozent des geschätzten Grundstückwertes liegt. Durch die Zahlung dieser Erbpacht fällt der Kaufpreis für das Grundstück weg. Tatsächlich finanziert werden muss nur das steuerlich abschreibbare Gebäude. Für Kommunen ergeben sich bei der Vergabe von Grundstücken in Erbbaurecht über den aktuellen Bevölkerungszuwachs hinaus langfristige Perspektiven. Durch den Rückfall der Flächen an die Kommunen im nächsten Jahrhundert eröffnen sich neue Optionen, die beim Verkauf von Grundstücken nicht möglich gewesen wären.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Der Gemeinderat
Ausgabe
Nr. 3
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Seiten
S. 6-17