Das Wahlrecht und die innere Ordnung der Wählergruppen.

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SEBI: 78/5744

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Zusammenfassung

Allgemein werden als Wählergruppen Personenmehrheiten angesehen, die lediglich die Nominierung von Kandidaten und die Wahlwerbung bezwecken und sich nach der Wahl wieder auflösen.Der Hauptunterschied zu politischen Parteien ist das hier fehlende Merkmal der Dauer.Weitere Bezeichnungen sind z.B.Wahlverein, Wählervereinigung, Unterschriftengemeinschaft etc.Die Entwicklung der Wählerorganisationen von vorübergehender Dauer nahm im vorigen Jahrhundert ihren Anfang.Die Arbeit versucht, die Entwicklungslinien dieser auch heute noch im Schatten der politischen Partei stehenden Institution nachzuzeichnen.Im Mittelpunkt der Arbeit stehen das geltende Recht und die Abgrenzung der Wählergruppen von den politischen Parteien und anderen Organisatioen.Die möglichen Modalitäten von Wählergruppen und die Trägerschaft von Wahlvorschlägen werden untersucht.Bei der Kandidatenaufstellung ergeben sich starke Berührungspunkte zwischen Wahlrecht und innerer Ordnung der Wählerorganisationen.Zwar gehört die Kandidatenaufstellung zur inneren Ordnung der Wählergruppe, aber die Wahlgesetze greifen mit ihren eingehenden Regelungen in diesen Bereich ein.chb/difu

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Wahlen, Wahlrecht, Wählergemeinschaft, Verhältniswahl, Gemeinde, Mehrheitswahl, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verein, Partei, Politik

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München: Selbstverlag (1968), XVIII, 183 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1968)

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Wahlen, Wahlrecht, Wählergemeinschaft, Verhältniswahl, Gemeinde, Mehrheitswahl, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verein, Partei, Politik

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