Die polizeiliche Personendurchsuchung in der aktuellen Problematik der Beschränkung des Zutritts zu öffentlichen Veranstaltungen und Einrichtungen. Eine Untersuchung nach dem Recht der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

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SEBI: 76/3084

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Abstract

Polizeiliche Personendurchsuchungen bei öffentlichen Veranstaltungen und Einrichtungen zielen darauf ab, rechtswidrige Störungen zu verhindern. Auf der Basis des Rechtsstaatsprinzips fragt es sich, ob solche polizeilichen Präventivmaßnahmen de lege lata zulässig sind. Unter polizeilichen Einsätzen versteht die Studie Personendurchsuchungen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen im Sinne des Versammlungsrechts sowie Durchsuchungen beim Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen (wie Gerichte, Polizeidienststellen, Flughäfen usw.). Eine Analyse der gegenwärtigen Rechtsvorschriften unter besonderer Berücksichtigung des nordrhein-westfälischen Polizeirechts zeigt schwerwiegende Bedenken gegen die formelle Zulässigkeit des gegenwärtigen Rechts als Eingriffsgrundlage für derartige polizeiliche Maßnahmen auf. Eine Lösung des formellen Konflikts kann deshalb nur de lege ferenda gefunden werden.

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Personendurchsuchung, Polizeirecht, Öffentliche Einrichtung, Polizei, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Münster: (1976), XXIV, 140 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1976)

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Personendurchsuchung, Polizeirecht, Öffentliche Einrichtung, Polizei, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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