Die Rechtsstellung der Bundestagsfraktionen. Eine Untersuchung auf der Grundlage des Fraktionsgesetzes.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2000/2700

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DI

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Abstract

Nach den Vorgaben der Verfassung und den Bestimmungen des 1995 in Kraft getretenen Fraktionsgesetzes müssen die Bundestagsfraktionen als verfassungsrechtliche Vereinigungen eigener Art angesehen werden, die als juristische Personen des Parlamentsrechts im allgemeinen Rechtsverkehr nur wie Privatrechtssubjekte handeln können. Dieser Befund bildet den Ausgangspunkt für die weitere Untersuchung, in deren Verlauf die Konsequenzen für einzelne Rechtswirkungen und Rechtsbeziehungen der Bundestagsfraktionen aufgezeigt werden. Dabei ist immer wieder deren besondere Phänomenologie zu beachten. Einerseits sind sie Organteile des Bundestages, andererseits aber auch rechtlich unabhängige Vereinigungen. Während ihre Rechtsbeziehungen im Bundestag und gegenüber den Abgeordneten dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind, sind ihre Außenrechtsbeziehungen zwingend zivilrechtlich ausgestaltet. difu

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251 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2781