Zur Bekanntmachung der Auslegung von Landschaftsschutzverordnungen.

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Zusammenfassung

Zur Bekanntmachung der Auslegung von Landschaftsschutzverordnungen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das "Ob" und "Wie", um eine sog. "Anstoßfunktion" zu erfüllen, sich nach irreversiblem Landrecht richtet. Gefordert ist eine Bekanntmachung der Auslegung, die der rechtsstaatlich gebotenen Hinweisfunktion genügt, ohne dass dabei die gleichen Erfordernisse zugrunde gelegt werden können, wie die bei der Bekanntmachung der Auslegung in der Bauleitplanung der Fall ist. Der Grundstückseigentümer muss ohne weiteres seine "Betroffenheit" erkennen können. rh

Beschreibung

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Umweltpflege, Recht, Landschaftsschutz, Verordnung, Erlass, Bebauungsplan, Planung, Bauleitplanung, Landesrecht, Rechtsprechung, Landschaftsschutzverordnung, Bekanntmachung, Auslegung, BVerfG-Urteil

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Baurecht 15(1984)Nr.1, S.10-15, Lit.

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Umweltpflege, Recht, Landschaftsschutz, Verordnung, Erlass, Bebauungsplan, Planung, Bauleitplanung, Landesrecht, Rechtsprechung, Landschaftsschutzverordnung, Bekanntmachung, Auslegung, BVerfG-Urteil

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