BBauG § 31 Abs.1. BauNVO § 9. OVG Lüneburg, Beschluß v. 10.11.1982 - Az. 6 B 69/82.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1983

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Baugenehmigungsbehörde, die im Wege einer Ausnahme im Industriegebiet eine Betriebswohnung zulassen möchte, obliegt im Verhältnis zu den Grundstücksnachbarn die Pflicht zu fehlerfreier Ausübung des Ermessens. Das Gebot der Rücksichtnahme kann im Einzelfall dazu führen, dass den Betrieb oder die geplante Erweiterung eines Gewerbebetriebes die Nutzung eines benachbarten Gebäudes zu Wohnzwecken in Rechnung stellen muss; denn ungesunde Wohnverhältnisse dürfen auch in einem Industriegebiet nicht entstehen. -y-

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 6(1983)Nr.2, S.98-99 Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen