Die Bundesrepublik als Parteienstaat. Zur Mitwirkung der politialen Parteien an der Willensbildung des Volkes 1945-1949.
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SEBI: 91/3190
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Die Autorin macht die Entscheidungen, die zum Parteienstaat führten, bereits in den Besatzungsjahren fest. Die Parteien waren bereits 1945-49 die wichtigsten Träger des politischen Willensbildungsprozesses und gewannen durch eine parteienproportionale Einflußnahme auf die Personalpolitik wesentlichen Einfluß auf die Exekutive. Rechtlich war die Parteienstaatlichkeit der BRD bereits durch den Art. 21 GG festgeschrieben. Parteienstaat bedeutete für die Funktionäre der Parteien auch von vornherein den Primat der Partei über ihre jeweiligen Mandatsträger in den kommunalen und Landesparlamenten. Obendrein verdrängten sie vor (und mit) den ersten Wahlen alle Verbands- und Interessensvertreter vom direkten politischen einfluß. Bereits mit Zusammentritt des Parlamentarischen Rates als "Parteimännerversammlung" gewannen sie auch die verfassungspolitische Vorrangstellung gegenüber den Ministerpräsidenten der einzelnen Landes- und Staatsregierungen. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf das Parteiengesetz von 1967. wev/difu
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Politikwissenschaft, Parteienstaat, Parteiengesetz, Verfassungspolitik, Parteipolitik, Besatzungspolitik, Staatsgründung, Berufsbeamtentum, Wahlrecht, Demokratie, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Politik, Partei
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Frankfurt/Main: Lang (1990), 499 S., Lit.(pol.Diss.; Bonn 1989)
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Politikwissenschaft, Parteienstaat, Parteiengesetz, Verfassungspolitik, Parteipolitik, Besatzungspolitik, Staatsgründung, Berufsbeamtentum, Wahlrecht, Demokratie, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Politik, Partei
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 31 - Politikwissenschaft; 167