Mängelgewährleistung und Instandhaltungspflichten am gemeinschaftlichen Eigentum.

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IRB: Z 877

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Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums können den Gegenstand von Rechtsbeziehungen aus verschiedenen Rechtsgründen und in verschiedener Richtung bilden. Hauptgegenstand des Beitrags sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Wohnungseigentümern und dem Bauträger in Verbindung mit den Verpflichtungen aus Gemeinschaftseigentum. Dargelegt wird, welche Ansprüche den Wohnungseigentümern aus Mängelgewährleistung zustehen können, wie ihre Rechte und Pflichten aus ihrem Gemeinschaftsverhältnis gestaltet sind und wie sich die Ansprüche gegen Dritte zur Innenbeziehung der Wohnungseigentümer untereinander verhalten. hb

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Recht, Wohnung, Eigentum, Eigentumswohnung, Gemeinschaftseigentum, Gewährleistung, Instandhaltung, Rechtsprechung, Mängelgewährleistung, Mangel

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 71(1981)Nr.2, S.63-69, Lit.

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Recht, Wohnung, Eigentum, Eigentumswohnung, Gemeinschaftseigentum, Gewährleistung, Instandhaltung, Rechtsprechung, Mängelgewährleistung, Mangel

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