Der Staatsbeauftragte im deutschen Gemeinderecht in Geschichte und Gegenwart.
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SEBI: CO 590
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Zusammenfassung
In den Gemeindegesetzen der deutschen Bundesländer findet sich eine im wesentlichen überall gleiche Bestimmung, wonach die Aufsichtsbehörde über die Gemeinde im Rahmen der Rechtsaufsicht einen Staatsbeauftragten ernennen kann, der für die Gemeinde handelt, bis der geordnete Gang der Verwaltung wieder hergestellt ist. Die Arbeit beschäftigt sich zunächst mit den Begriffen ,,Staatsbeauftragter'' und ,,Staatskommissar'' und verfolgt das Rechtsinstitut bis zu seinen historischen Grundlagen zurück. Der Staatskommissar war Ausdruck der Macht des Souveräns aus eigenem Recht, der damit seine eigenen Interessen gegen die zuwiderlaufende Tätigkeit der ordentlichen Amtsträger durchsetzen konnte. Früheste Beispiele für einen Staatskommissar sind der Diktator der römischen Republik und die fränkischen Königsboten. Das heutige Gemeindeaufsichtsrecht wird durch das Subsidiaritätsprinzip bestimmt. Der Autor stellt die bestehende Rechtslage dar. chb/difu
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Staatsbeauftragter, Staatskommissar, Souveränität, Kommunalaufsicht, Subsidiarität, Weisungsrecht, Kommunale Selbstverwaltung, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte
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Würzburg: (1966), XIX, 128 S., Lit.
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Staatsbeauftragter, Staatskommissar, Souveränität, Kommunalaufsicht, Subsidiarität, Weisungsrecht, Kommunale Selbstverwaltung, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte