Wertschöpfung im Bestand. Nachhaltige Stadtentwicklung.
Eppinger
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Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: 4-Zs 3025
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Abstract
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage der deutschen Städte und Gemeinden sind Stadtentwicklungsprojekte unter neuen Aspekten zu bewerten. Es stellt sich die Frage, ob geplante Vorhaben zugunsten einer Bestandssicherung von kommunaler Infrastruktur gestoppt werden sollten oder ob es vertretbar ist, neue Planungen in Auftrag zu geben, die zum derzeitigen Zeitpunkt nicht finanzierbar sind. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass Kommunen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit aktuellen Planungsdaten und Machbarkeitsanalysen von beratenden Stadtentwicklungsgesellschaften ihre Zukunftsfähigkeit bei der Stadtentwicklung sichern können, auch wenn die Realisierung der Projekte erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird. Denn nur wer frühzeitig weiß, welche Entwicklungspotenziale wie genutzt werden können, bleibt handlungsfähig und kann darauf seine Pläne abstimmen. Angesichts des demographischen Wandels rückt das Thema Stadtrückbau in vielen Städten in den Mittelpunkt. Obwohl es über den städtebaulichen Vertrag gemäß Paragraph 11 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Stadtumbauverträge gemäß Paragraph 171 c BauGB eine solide Rechtsgrundlage gibt, scheuen sich aber noch viele wachstumsorientierte Verantwortliche in den Städten und Gemeinden, das Thema Rückbau in Angriff zu nehmen. Durch einen mehrheitlich getragenen Rückbau können Stadtumbauprojekte durch eine neue Nutzung werthaltiger Flächen auf regionaler Ebene eine Alleinstellung und einen Wettbewerbsvorteil im Werben um Neubürger und Gewerbeansiedlungen bedeuten. Auch das Thema Ökologie rückt in Zeiten des Klimawandels immer stärker in den Mittelpunkt. Die Bereiche Energieeinsparung, Energieeffizienz und nachhaltige Energie- und Mobilitätskonzepte sollten daher in jedes Stadtentwicklungsvorhaben einfließen. Förderungsprogramme der Länder, des Bundes und der Europäischen Union (EU) können bei der Umsetzung von Stadtentwicklungsprojekten eine wertvolle Stütze sein.
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Der Gemeinderat
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Nr. 5
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S. 16-17