Bauplanungsrecht - Nutzungsänderung für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Gewerbegebiet. BVG, Urteil vom 3.Februar 1984 - 4 C 25.82, OVG Nordrhein-Westfalen.

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1985

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Die Nutzung eines für den Großhandel genehmigten Gebäudes für den Einzelhandel stellt eine Nutzungsänderung dar. Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit mehr als 1.500 qm Geschossfläche ist in einem Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO unzulässig, wenn nicht Besonderheiten des konkreten Vorhabens oder der konkreten städtebaulichen Situation die rechtliche Vermutung des § 11 III Satz 3 BauNVO widerlegen. Die nähere Umgebung, in die sich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 34 I BBauG einfügen muss, reicht nicht soweit, wie die in § 11 III BauNVO bezeichneten städtebaulichen Auswirkungen des Betriebes reichen können. -y-

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Baurecht 15(1984)Nr.4, S.373-376, Lit.

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