Regionalplanung in Niedersachsen.
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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
In Niedersachsen sind die Kreise seit 1978 Träger der Regionalplanung - Ausnahme: Kreis Hannover, wo der Zweckverband Großraum Hannover die Regionalplanung übernommen hat. Die Beteiligung der Gemeinden an der Planung ist nicht institutionalisiert, sondern den Kreisen überlassen. Die inhaltlichen Vorgaben der Landesplanung beschränken sich auf den Ausweis von Vorranggebieten und Standorten sowie fachplanerische Leitlinien; zugrunde liegt eine Konzeption der "ökologischen Orientierung der Raumplanung" (Schutz der Naturraumpotentiale). Die Regionalplanung hat folglich wenig Koordinationsaufgaben gegenüber Fachplanungen (Ausnahme: Landschaftsplanung). Sie kommt nur langsam voran; ihr fehlt weitgehend noch die politische Unterstützung. Einzelne Ansätze zeigen jedoch, daß das niedersächsische Modell besonders geeignet ist für die ökologische Fortentwicklung fachlicher Ver- und Entsorgungskonzepte (regionale Energie-, Wasser-, Abfallbeseitigungs- und Verkehrssysteme). - (Verf.)
Beschreibung
Schlagwörter
Regionalplanung, Planungsorganisation, Planungskoordination, Landschaftsplanung, Planungsprozess
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 45(1987), H.1/2, S.6-11, Tab.; Lit.
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Regionalplanung, Planungsorganisation, Planungskoordination, Landschaftsplanung, Planungsprozess