Auf glühenden Kohlen. Für die Bewertung der biologischen Restabfallbehandlung müssen neue Kriterien entwickelt werden.
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DE
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0934-3482
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ZLB: Zs 4574-4
IRB: Z 1853
IRB: Z 1853
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Abstract
Der weitaus größte Teil der organischen Substanz von Restmüll liegt in Form unlöslicher, polymerer Verbindungen vor. Erst durch entsprechende Enzyme können diese Substanzen in ihre monomere bzw. wasserlösliche Form überführt werden. Aus einer Reihe von Versuchen zur biologischen Abbaubarkeit schließt der Autor auf die Begrenztheit der realisierbaren Abbauraten und des Abbaugrades organischer Substanzen bei der biologisch-mechanischen Restabfallbehandlung. Der in der TA Siedlugnsabfall für die Zuordnung von Reststoffen zur Deponieklasse II geforderte Parameter Glühverlust kleiner fünf Prozent ist mit biologisch-mechanischen Verfahren nicht realisierbar. Insofern ist fraglich, ob sich dieser Parameter dazu eignet, die Stabilität der Reststoffe bezüglich ihrer biologischen Abbaubarkeit zu beurteilen.
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Müllmagazin
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Nr.1
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S.49-53