Das kommunale Finanzsystem unter Veränderungsdruck.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Ausgangspunkt der Betrachtung sind Ziele, Kriterien und Entscheidungen der großen Finanzreform 1969. Die seither eingetretene Entwicklung muss an den damals wie heute gültigen Maßstäben für ein rationales Gemeindefinanzsystem gemessen und beurteilt werden. Dabei zeigt sich, dass sich die kommunale Finanzmasse positiv entwickelt hat. Der kommunale Anteil an den öffentlichen Gesamteinnahmen lässt sich gegenwärtig kaum begründen. In der Verteilung der kommunalen Finanzmasse haben - insbesondere in der zweiten Hälfte der 70er Jahre - erhebliche Verlagerungen stattgefunden, die zu Lasten der größeren, zentralen Kernstädte gingen. In der interkommunalen Verteilung der Finanzmasse liegt daher gegenwärtig erheblicher Zündstoff; die Reformdiskussion ist neu entbrannt. Dies ist um so verständlicher, als auch andere Reformziele des Jahres 1969 nicht verwirklicht werden konnten. Das Gemeindefinanzsystem steht daher erneut unter Veränderungsdruck. Veränderungen erscheinen insbesondere bei der Gewerbesteuer, im Verteilungsverfahren der Einkommensteuerbeteiligung und bei den funktionalen Bedarfsansätzen im Finanzausgleich erforderlich. Darüber hinaus bedarf die Einräumung eines Hebesatzrechts bei der Einkommensteuer erneuter Überlegungen. Ew
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Politik, Gemeinde, Gemeindefinanzen, Gemeindefinanzordnung, Gemeindefinanzreform, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Finanzausgleich, Gemeindefinanzausgleich, Länderfinanzausgleich
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1983)Nr.6/7, S.371-392, Tab., Lit.
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Politik, Gemeinde, Gemeindefinanzen, Gemeindefinanzordnung, Gemeindefinanzreform, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Finanzausgleich, Gemeindefinanzausgleich, Länderfinanzausgleich